Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2021; 26(02): 69-70
DOI: 10.1055/a-1393-3062
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Mehr Patientenschutz – Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus – Corona-Ausnahmen bleiben möglich

Pflegepersonaluntergrenzen legen für Bereiche mit besonders hohem Pflegeaufkommen fest, wie viel Pflegepersonal mindestens auf einer Station während einer Tages- oder Nachtschicht im Krankenhaus anwesend sein muss. Sie definieren somit einen Mindeststandard der personellen Besetzung und dienen damit dem Patientenschutz. Vier neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser traten zum 1. Februar 2021 in Kraft. Damit gelten diese Mindestgrenzen künftig für zwölf dieser pflegesensitiven Bereiche.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, zur novellierten Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung: „Pflegepersonaluntergrenzen schützen sowohl die Patientinnen und Patienten, als auch die Pflegekräfte. So ist beispielsweise da, wo die Untergrenzen gelten, Schluss damit, dass Pflegekräfte nachts alleine Dienst auf einer großen Station machen müssen. Pflegepersonaluntergrenzen können somit Patientengefährdung vermeiden, sie sind gelebter Patientenschutz. Deshalb ist es so wichtig, dass sie möglichst umfassend gelten. Mit den neuen Untergrenzen für Pflegepersonal ist in ca. 70 Prozent aller bettenführenden Abteilungen eine pflegerische Mindestversorgung vorgeschrieben.“



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Article published online:
09 April 2021

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