Geburtshilfe Frauenheilkd 2021; 81(04): 364-365
DOI: 10.1055/a-1376-4988
GebFra Magazin
Recht in der Praxis

Praxisabgabe: taktische Überlegungen (Teil II)

Thorsten Ebermann
,
Wilma-Christine Schäfer

Bei jeder einzelnen Praxisabgabe handelt es sich um einen höchst individuellen Prozess, bei dem jeweils die verschiedensten Besonderheiten des Einzelfalles Berücksichtigung finden müssen. In unserem letzten Beitrag haben wir den vertragsarztrechtlichen Prozess betreffend der Praxisabgabe aufgezeigt, der sich, je nachdem, ob sich die Praxis in einem offenen oder gesperrten Planungsgebiet befindet, grundlegend unterscheidet und gegebenenfalls folgenreiche Stolperschritte enthalten kann. Diese gilt es möglichst zu vermeiden. Deswegen will die erfolgreiche Praxisabgabe frühzeitig geplant und sorgfältig durchdacht sein. Aufgrund der Komplexität des Abgabeprozesses empfiehlt sich hierbei stets auch die Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwalts.

Neben der Ebene des vertragsarztrechtlichen Prozesses der Praxisabgabe spielt auch die zivilrechtliche Einigung über den Praxisverkauf zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber eine erhebliche Rolle. Um eine Verhandlungsbasis zu ermöglichen, muss zunächst der Wert der Praxis unter Einbeziehung der jährlichen Umsätze und Gewinne, der Praxiseinrichtung sowie des sogenannten „Goodwill“ beziffert werden. Betreffend der konkreten Wertschätzung sowie der Klärung der steuerlichen Hintergründe des Praxisverkaufs empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers.



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Article published online:
14 April 2021

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