Zum 1. Januar 2021 wurden die bisherigen Verordnungsformulare für Heilmittelerbringer
durch eine neue, einheitliche Vorlage ersetzt. Grund dafür ist die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie,
die einige Angaben auf den bisherigen Formularen verändert oder überflüssig macht.
physiopraxis hat sich das neue „Muster 13“ angesehen und stellt die Veränderungen
vor.