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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2021; 16(01): 54-57
DOI: 10.1055/a-1295-6292
DOI: 10.1055/a-1295-6292
Praxis
Recht
Wirkungsaussagen auf Websites: Abmahnfallen vermeiden!
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Februar 2021 (online)
Summary
Sachbezogene und differenzierte Therapieinformationen auf Heilpraktiker-Websites vermitteln – im Gegensatz zu überschwänglichen Wirkungsaussagen – Nutzern und potenziellen Abmahnern die erforderliche Seriosität. Sofern – wie bei den meisten naturheilkundlichen Verfahren – für die angestrebte Wirkung keine Evidenz vorliegt, muss dies in Zusammenhang mit der Therapieinformation entsprechend dargestellt werden. Absolute Therapieaussagen wie „korrigiert Fehlstellungen“ müssen ersetzt werden durch Formulierungen wie „kann nach Beobachtungen einzelner Therapeuten oftmals Fehlstellungen korrigieren“.