CNE Pflegemanagement 2021; 08(01): 1
DOI: 10.1055/a-1253-0768
Editorial

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung rückt auch das Thema Praxisanleitung in den Fokus. Praxisanleiter sollen die Auszubildenden nun in einem Umfang von mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit anleiten. Und nicht nur das: Jeder Praxisanleiter muss eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.

Wie Sie als Pflegemanager die Voraussetzungen im Krankenhaus schaffen, lesen Sie in unserem Schwerpunkt „Praxisanleitung managen“. Unsere Autorin ist sich sicher: „Ohne Praxisanleiter keine Auszubildenden! Und ohne Auszubildende keine qualifizierten Mitarbeiter!“ In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine interessante Lektüre.

Herzlich

Ihr CNE Team



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
01. Februar 2021

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