Z Sex Forsch 2020; 33(04): 189-192
DOI: 10.1055/a-1248-9324
Editorial

Sexarbeit in Deutschland: Zwischen Fakten und Fiktionen

Nicola Döring

Seit dem Jahr 2002 ist durch das unter rot-grüner Regierung verabschiedete Prostitutionsgesetz (ProstG) die zuvor bereits legale Prostitution in Deutschland auch nicht mehr „sittenwidrig“. Sexarbeiter:innen können ihren Lohn einklagen und in der Sozialversicherung versichert sein. Gleichzeitig bestehen weiterhin sehr viele Sonderregelungen für die Branche, etwa im Gewerbe-, Bau- und Steuerrecht, dazu gehören auch Sperrbezirke und ein Werbeverbot (Döring 2014).



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09 December 2020

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