JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2020; 09(05): 183
DOI: 10.1055/a-1218-7917
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Tobias Weimer
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Publication Date:
12 October 2020 (online)

800.000 Euro Schmerzensgeld bei schwersten lebenslangen Schäden

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € im Fall einer schwersten und dauerhaften Schädigung infolge eines groben Behandlungsfehlers angemessen sein kann. Der zum Zeitpunkt der Behandlung fünf Jahre alte Patient wurde bei der Behandlung einer bakteriellen Meningitis außerordentlich schwer geschädigt und verlor unter anderem beide Unterschenkel und eine Kniescheibe und ist durch Nekrosen am ganzen Körper dauerhaft entstellt. Bedingt durch das Körperwachstum waren bis zum Entscheidungszeitpunkt allein 16 Operationen der Stümpfe erforderlich, wobei nicht prognostizierbar war, wie viele Eingriffe noch folgen müssen. Bei der Bemessung des Schmerzensgelds wurden die Schwere der Verletzungen, das (lebenslang andauernde) Leiden des Patienten, die Schwere des Behandlungsfehlers und vor allem der Umstand berücksichtigt, dass der Geschädigte diese Schädigungen in jungen Jahren bewusst erlebt hat.

OLG Oldenburg, Urt. v. 18.03.2020 – 5 U 196/18

Hinweis: Das OLG Oldenburg vertritt in seiner Entscheidung die Auffassung, dass es für Schmerzensgelder keinen angemessenen Betrag im Sinne einer a priori feststehenden absoluten Summe gibt, sondern dass es sich immer um eine Bewertung des Einzelfalls handelt. Den Ansatz des OLG Frankfurt der taggenauen Berechnung von Schmerzensgeld hält es für nicht überzeugend.