Rofo 2020; 192(09): 890-893
DOI: 10.1055/a-1207-4127
Radiologie und Recht

Strafrechtliche Rechtsprechung zur Stellung der rechtfertigenden Indikation mit einer Anmerkung zum Abrechnungsbetrug

In einem Strafverfahren hatte sich das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 19.11.2019, Az. 2 KLs 5/18) unter anderem mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an die Stellung der rechtfertigenden Indikation nach § 23 Absatz 1 Satz 5 Röntgenverordnung (RöV) zu stellen waren. Zwar war die Röntgenverordnung zu diesem Zeitpunkt bereits außer Kraft getreten, Ausgangspunkt der Frage war jedoch der Vorwurf eines Abrechnungsbetruges gegen Radiologen in den Jahren 2013 und 2014. Die Nachfolgeregelung des § 23 Absatz 1 Satz 5 RöV in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) findet sich mit verändertem Wortlaut in § 119 Absatz 3 StrlSchV. Eine Übertragung der Entscheidung auf die heutige Rechtslage ist zumindest in Teilen vorstellbar, so dass eine genauere Betrachtung der Entscheidung geboten ist.



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20 August 2020

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