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DOI: 10.1055/a-1202-8454
Nachrichten des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

Durch die Corona-Pandemie hat sich der Blick vieler Menschen auf das Gesundheitssystem gewandelt. Krankenhäuser werden nicht mehr nur als Kostentreiber, sondern wieder verstärkt im Kontext der Daseinsvorsorge wahrgenommen. Die Notwendigkeit einer weiteren Marktbereinigung und Zentralisierung wird dabei zunehmend kritisch hinterfragt.
Bei einem Wandel der Ziele in der Krankenhausfinanzierung müssen immer auch die eingesetzten Instrumente mit auf den Prüfstand gestellt werden. Zunehmend werden Stimmen laut, die eine Abschaffung des G-DRG-Fallpauschalensystems als vermeintliche Ursache für Fehlentwicklungen fordern. Praxistaugliche Alternativen fehlen jedoch noch.
Wo immer die Reise in der Krankenhausfinanzierung auch hingeht oder welche Instrumente zur Ressourcenallokation und Leistungsvergütung eingesetzt werden, es sind immer dieselben grundsätzlichen Finanzierungfragen zu lösen.
Derzeit sollen Krankenhäuser in Deutschland „dual“ finanziert werden. Während die Bundesländer für die Investitionskosten aufkommen sollen, werden die Betriebskosten durch die Krankenkassen und andere Kostenträger nach Inanspruchnahme finanziert. Dafür obliegt den Bundesländern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch die Krankenhausplanung. Schon hier stellt sich die Frage, wer für die Vorhaltung von im Idealfall nicht genutzten Ressourcen, die beispielsweise im Notfall für Epidemien oder Großschadensereignisse zur Verfügung stehen sollen, aufkommen soll. Während der Corona-Pandemie wurden und werden noch vorübergehend „Freihaltepauschalen“ (aus Bundesmitteln) gezahlt. Krankenhausfinanzierung unter Pandemiebedingungen ist mit einer leistungsorientierten Vergütung, egal ob DRGs oder Belegungstage vergütet werden, schwer kompatibel.
Publication History
Article published online:
02 November 2020
© 2020. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
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