Pneumologie 2020; 74(09): 571-581
DOI: 10.1055/a-1184-8442
Positionspapier

Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie[*]

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)Management of Diagnostic Procedures and Treatment of Sleep Related Breathing Disorders in the Context of the Coronavirus PandemicGerman Respiratory Society (DGP), German Sleep Society (DGSM)
N. Büchner
1   Medizinische Klinik I (Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin), Helios Klinikum Duisburg GmbH, Duisburg
,
H. Woehrle
2   Lungenzentrum Ulm
,
D. Dellweg
3   Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft GmbH, Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg, Schmallenberg Grafschaft
,
A. Wiater
4   Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin, Schwalmstadt-Treysa
,
P. Young
5   Medical Park, Neurologische Klinik Reithofpark, Bad Feilnbach
,
H. Hein
6   Praxis und Schlaflabor für Innere Medizin, Pneumologie, Allergologie, Schlafmedizin, Reinbek
,
W. Randerath
7   Klinik für Pneumologie, Krankenhaus Bethanien, Solingen
8   Institut für Pneumologie an der Universität zu Köln, Köln
› Institutsangaben
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Zusammenfassende Empfehlungen für die Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  • Die Fortführung bzw. Wiederaufnahme schlafmedizinischer Leistungen unter den gebotenen Hygienemaßnahmen ist dringend anzustreben zur Vermeidung medizinischer und psychosozialer Komplikationen.

  • Es gibt keine gesicherten Hinweise für eine Verschlechterung der COVID-19 durch eine CPAP-Therapie.

  • Grundsätzlich kann die Anwendung einer Überdrucktherapie über verschiedene Maskensysteme mit der Bildung einer infektiösen Aerosolwolke einhergehen. Die Aerosolwolke durch Masken mit verschiedenen Leckagesysthemen erreicht 0,85 m und damit etwa die Entfernung, die beim Husten erreicht wird. Maskenleckagen durch undichten Sitz verursachen eine Aerosolwolke von 10 cm Reichweite.

  • Bei bestätigter Infektion mit SARS-CoV-2 sollte im ambulanten Umfeld eine vorbestehende Maskentherapie unter Einhaltung der Vorgaben des RKI zur häuslichen Isolierung fortgeführt werden, da eine Therapiebeendigung mit einer zusätzlichen kardiopulmonalen Belastung durch die unbehandelte schlafbezogene Atmungsstörung einhergeht.

  • Mit persönlicher Schutzausrüstung (Augenschutz, FFP2/FFP-3-Maske, Handschuhe, Schutzkittel/-anzug) kann eine Inhalationstherapie, NHF-Therapie, eine PAP-Therapie oder eine NIV nach jetzigem Kenntnisstand vom Personal ohne erhöhtes Infektionsrisiko durchgeführt werden (entsprechend Kernaussage 3.3 aus dem DGP-Positionspapier zur praktischen Umsetzung der apparativen Differenzialtherapie der akuten respiratorischen Insuffizienz bei COVID-19 [1].

  • Warmluftbefeuchter können auch bei bestehender COVID-19 weiter eingesetzt werden.

  • Bezüglich der Reinigung, Pflege, Desinfektion und Wiederaufbereitung der eingesetzten Geräte, Masken und Schläuche gelten die allgemeinen Hersteller-Empfehlungen.

* Dieser Beitrag erscheint zeitgleich in den Zeitschriften Pneumologie und Somnologie.




Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
10. Juni 2020

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