Rofo 2020; 192(06): 596-598
DOI: 10.1055/a-1154-4017
​Radiologie und Recht

Radiologische Altersbestimmung – Rechtliche Zulässigkeit bei hinreichender Beachtung von Maßgaben

Einführung

In verschiedenen behördlichen und strafrechtlichen Verfahren muss das Lebensalter von Personen festgestellt werden, um diese Verfahren rechtssicher durchführen zu können.[1] Ärztliche Untersuchungen zur Feststellung des Alters von Flüchtlingen können auf Grundlage von § 49 Abs. 3 und 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 42 Abs. 2 f. SGB VIII angeordnet werden.[2] Ein bundeseinheitliches Verfahren zur Altersfeststellung ist dazu nicht verbindlich vorgegeben; dementsprechend wird das Lebensalter bundesweit auf unterschiedlichen Wegen bestimmt. Bei Vorliegen einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für Röntgenuntersuchungen ohne medizinische Indikation empfiehlt die internationale und interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) für Altersbegutachtungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kombination einer körperlichen Untersuchung mit Anamneseerhebung, einer Röntgenuntersuchung der Hand und einer zahnärztlichen Untersuchung mit Anfertigung eines Orthopantomogramms (Panoramaröntgenaufnahme der Kieferregion).[3]



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
27. Mai 2020

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