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Rofo 2020; 192(06): 594
DOI: 10.1055/a-1154-3978
DOI: 10.1055/a-1154-3978
Beitrag des BDR
Kurzarbeitergeld für Arztpraxen
In den letzten Wochen ist es zu Verunsicherungen gekommen, ob Arztpraxen, ebenso wie andere Branchen, Kurzarbeit anmelden und die staatlichen Zuschüsse erhalten können. Die Verunsicherung beruht darauf, dass der „Rettungsschirm“ der KBV (für GKV-Verluste) von der Bundesanstalt für Arbeit als hinlänglich ausreichend angesehen wurde. Der DVÄD, der Dachverband der Diagnostischen Fachärzte, hat, ebenso wie KBV und weitere ärztliche Berufsverbände, nun die BfA zur Klarstellung, resp. zur zügigen Bearbeitung eingehender Anträge aufgefordert.
Wir dokumentieren das Schreiben.
Publication History
Article published online:
27 May 2020
© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York