Rehabilitation (Stuttg) 2020; 59(01): 7
DOI: 10.1055/a-1087-6645
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Behindertenbeauftragte und Selbsthilfe fordern mehr digitale Barrierefreiheit

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Publication Date:
12 February 2020 (online)

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben auf ihrem Treffen am 21. und 22. November 2019 eine Stellungnahme verabschiedet, in der sie sich für eine konsequentere Verfolgung des Ziels digitaler Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Nach Artikel 9 Abs. 1 der von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation „einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen“. Die Behindertenbeauftragten konkretisieren ihre Forderung in 5 Themenbereichen, die sie jeweils erläutern: barrierefreie Webseiten, Apps und Software; barrierefreie digitale Arbeitswelt; barrierefreie Geräte; Anpassung gesetzlicher Regelungen und Nutzung von Ermessensspielräumen; Verankerung digitaler Barrierefreiheit in Studiengängen und Ausbildungen. Zur erfolgreichen Umsetzung der Ziele verlangen sie, Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache einzubeziehen. Die „Bad Gögginger Erklärung“ ist auf der Website www.behindertenbeauftragter.de zu finden.