Die Aufklärung des Patienten durch den Arzt ist mittlerweile eine Hauptpflicht des
Behandlers. Sie ist keinesfalls mehr eine lästige Formalie, sondern ein wesentliches
Element des Behandlervertrages. Eine Vernachlässigung kann im schlimmsten Fall zu
einer rechtswidrigen Behandlung führen – mit entsprechenden Haftungsrisiken für den
Arzt. Das Thema „Aufklärung des Patienten durch den Arzt“ sollte daher auf jeden Fall
ernst genommen werden.