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DOI: 10.1055/a-1032-2211
Palliativmedizin im Notarztdienst
Notfallmediziner müssen jederzeit damit rechnen, dass sie mit einer palliativmedizinischen Fragestellung konfrontiert werden. Alle in der Notfallmedizin Tätigen müssen deshalb über gute Kenntnisse in der Palliativmedizin verfügen, zumindest soweit es das Erkennen dieser Patientengruppe, ihre fachgerechte Therapie sowie gegebenenfalls die Weiterleitung an spezialisierte Einrichtungen angeht.
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Palliativmedizin und Notfallmedizin sind kein Widerspruch, sondern ergänzen sich im Idealfall.
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Notfallmediziner müssen jederzeit damit rechnen, dass sie mit einer palliativmedizinischen Fragestellung konfrontiert werden.
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Die Festlegung, dass ein Patient palliativmedizinisch und nicht kurativ versorgt wird, ist für den Notfallmediziner meist nicht ohne Weiteres möglich.
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Für die bestmögliche Versorgung der betreffenden Patienten ist die Kommunikation zwischen der entlassenden Klinik, den ambulanten Versorgungsstrukturen und den im Bedarfsfall dazukommenden Notärzten von größter Bedeutung.
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Schnell erfassbare, präzise Patientenverfügungen wie der Essener Palliativausweis sind aus Sicht der Rettungsdienste sinnvolle Hilfen.
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Es gibt grundsätzlich verschiedene Notfallsituationen bei Patienten mit lebensbeendenden Erkrankungen:
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Notfall unabhängig von der Grunderkrankung,
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Seiteneffekte einer Palliativtherapie,
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neue Symptome,
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bereits bekannte Symptome in erheblich stärkerer Form,
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primär psychosoziale Krisen
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und als Sonderfall die erstmalige Feststellung einer palliativ zu versorgenden Erkrankung.
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Die ethischen Grundwerte sind immer zu beachten, im Zweifel gibt der Patientenwunsch den Ausschlag.
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Die Linderung von schwer oder nicht erträglichen Krankheitszeichen wird als Symptomkontrolle bezeichnet. Die in der Palliativmedizin bevorzugten Schemata, u. a. gegen Schmerzen, Übelkeit, Atemnot und Blutungen, muss der Notarztdienst mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich umsetzen.
Schlüsselwörter
Symptomkontrolle - Palliativversorgung - Sterbephase - Patientenverfügung - RettungsdienstPublication History
Article published online:
03 September 2020
© 2020. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York
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