Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist nicht nur ein völkerrechtlich
bindendes Dokument, das Kindern umfassende Rechte gewährt, sondern ist auch im Rang
eines einfachen Gesetzes in Deutschland verbindlich. Mit Blick auf die medizinische
Versorgung ist darin das „Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ sowie
das Prinzip des „Vorrangs des Kindeswohls“ bei allen Entscheidungen öffentlicher oder
privater Institutionen festgeschrieben. In diesem Beitrag sollen einige grundlegende
Aspekte der Kinderrechtskonvention und der Monitorierung ihrer Umsetzung dargestellt
sowie aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland im Licht
der Konvention beleuchtet werden.