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DOI: 10.1055/a-1002-4656
SOP Entlassungsmanagement
Publication History
Publication Date:
01 October 2019 (online)
Hintergrund
Entlassungsmanagement versteht sich als „die zielgerichtete und systematische Überleitung aus dem Krankenhaus in die ambulante oder stationäre Nachbehandlung“ [1].
Der Anspruch des Patienten auf ein funktionierendes Entlassungsmanagement ist gesetzlich verankert [2]. Demnach haben Patienten einen „Anspruch auf Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche“ [2]. Konkret heißt das, dass die Krankenhausbehandlung auch ein Entlassungsmanagement „zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung“ umfasst [3]. „Das Entlassungsmanagement und eine dazu erforderliche Übermittlung von Daten darf nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen“ [3].
Ein Entlassungsmanagement wird nur für Patienten mit poststationärem Versorgungsbedarf benötigt. Ziel ist die Erhöhung der Patientenzufriedenheit durch Minimierung von Versorgungsbrüchen und die Vermeidung unnötiger stationärer Wiederaufnahmen. Gleichzeitig sollen verlängerte Aufenthalte durch eine verzögerte Entlassungsplanung verhindert werden. Der strukturierte Prozess soll zugleich das beteiligte Personal entlasten.
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Literatur
- 1 Blum K, Offermanns M. Prozesse in der Entlassungsplanung und Patientenüberleitung. Das Krankenhaus 2009; 3: 221-228
- 2 § 11, Absatz 4, SGB V, Abruf 28. 08. 2015.
- 3 § 39, Absatz 1, SGB V, Abruf 31. 08. 2015.