B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2019; 35(06): 330-331
DOI: 10.1055/a-0976-3841
Recht

Anforderungen an Kenntnisnachweise bei sektoraler Heilpraktikererlaubnis

In Anknüpfung an die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 – 3 C 19 / 08 hat das VG München mit Urteil vom 15.01.2019 zu den Anforderungen an den Kenntnisnachweis bei einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Physiotherapie konkretisierend Stellung bezogen. Auf einen schriftlichen Teil der Kenntnisüberprüfung kann verzichtet werden, wenn die antragstellende Person – wie hier etwa auf dem Gebiet der Physiotherapie – über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem für die sektorale Heilpraktikererlaubnis einschlägigen bundesgesetzlich geregelten Heilberuf verfügt; die Überprüfung kann insoweit auf Kenntnisse und Fähigkeiten beschränkt werden, mit denen die antragstellende Person zeigt, dass sie in der Lage ist, die Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde zu schließen. Zwar handelt es sich (lediglich) um eine instanzgerichtliche Entscheidung, allerdings konkretisiert sie die höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis für den Einzelbereich der Physiotherapie und weist damit erhöhte Praxisrelevanz auf. Bereits aus diesem Grund besteht genügend Anlass, die Entscheidung des VG München näher zu beleuchten.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
12. Dezember 2019

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