Rehabilitation (Stuttg) 2019; 58(04): 219
DOI: 10.1055/a-0968-5156
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BAG RPK für mehr berufliche Teilhabe psychisch kranker Menschen

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Publication Date:
12 August 2019 (online)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK) fordert, das bestehende rehabilitative System für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen anzupassen und weiterzuentwickeln, um ihre nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen. In einem Positionspapier schildert sie drei Problembereiche, die in hohem Maße zu Beeinträchtigungen der Teilhabe von Betroffenen beitragen; diese betreffen Frühverrentung, Teilleistungsfähigkeit und Nachsorge.

Mit 42% sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für eine Frühverrentung. Dabei hat nur die Hälfte der Betroffenen im Vorfeld der Berentung eine Reha-Maßnahme in Anspruch genommen. Nach einer Entlassung aus akutpsychiatrischer Behandlung besteht aktuell keine Möglichkeit einer frühen personenzentrierten Rehabilitation. Die BAG fordert daher einen niederschwelligen Zugang zu bedarfsorientierten Rehabilitationsangeboten, wie er im RPK-Konzept gewährleistet ist, durch den flächendeckenden Ausbau der RPK-Strukturen.

Bislang setzt die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) die Prognose einer vollschichtigen Tätigkeit voraus. Dies steht in Widerspruch zur Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes. Zudem können Menschen mit stabiler Teilleistungsfähigkeit unter sechs Stunden daher oft nicht weiter gefördert werden, obwohl ihre Belastbarkeit gute Chancen auf Integration in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeittätigkeit bietet.

In der Regel können Menschen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme nicht mit Begleitung und Unterstützung am Arbeitsplatz rechnen. Obwohl psychische Erkrankungen häufig mit rezidivierenden Leistungseinschränkungen und schwankendem Unterstützungsbedarf einhergehen, sind die Betroffenen in der kritischen Phase des Antritts einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle auf sich gestellt. Die BAG plädiert daher für eine langfristige berufliche Nachsorge.

Das Positionspapier beschreibt in weiteren Abschnitten Kernmerkmale von RPK-Maßnahmen und bietet vertiefende Hintergrundinformationen zur Problematik an. Es ist auf www.bagrpk.de ->Aktuelles (02.04.2019) zu finden.

(Quelle: BAG RPK)