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DOI: 10.1055/a-0962-3580
Die Uhr tickt etwas langsamer: erst Ende 2023 endet nun die Übergangsregelung für Rettungsassistenten[*]
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. Februar 2020 (online)

Am 29. November 2019 hat der Bundesrat einer Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Nicht sieben sondern erst zehn Jahre nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und seiner ergänzenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung (NotSanAPrV) endet nun die Übergangsvorschrift nach § 32 NotSanG für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. Die Uhr tickt zwar, doch Rettungsassistenten bleibt nun noch bis Ende 2023 Zeit, an einer Ergänzungsprüfung oder alternativ an einer staatlichen Vollprüfung teilzunehmen.
* Dieser Beitrag ist eine aktualisierte Fassung der Druckversion „Die Uhr tickt: Ende 2020 endet die Übergangsregelung für Rettungsassistenten“.