Psychiatr Prax 2019; 46(05): 294-296
DOI: 10.1055/a-0897-7517
Szene
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Implementierung der S3-Leitlinie Verhinderung von Zwang

Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen
Tilman Steinert
,
Sophie Hirsch
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Publication Date:
03 July 2019 (online)

Am 24.07.2018 verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bezüglich des Richtervorbehalts und der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Betreuung bei Fixierungen [1]. Am selben Tag publizierte die DGPPN die S3-Leitlinie zur Verhinderung von Zwang und zur Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens, die mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kongruent ist, an einigen Stellen (zum Beispiel Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung auch bei Isolierungen) über diese hinausgeht [2, 3]. Erstmals können nun evidenz- und konsensbasierte Empfehlungen gegeben werden, wie mit Zwang und Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen umgegangen werden sollte.