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Rofo 2019; 191(08): 767-768
DOI: 10.1055/a-0875-8688
DOI: 10.1055/a-0875-8688
Beitrag des BDR
KBV und Kassen einigen sich zum TSVG – Relevanz für die Radiologie
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Publication History
Publication Date:
25 July 2019 (online)
Der Bewertungsausschuss hat Ende Juni beschlossen, dass die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene extrabudgetäre Vergütung jeweils für eine Arztgruppe und das Behandlungsquartal gilt. Dies betrifft die Terminvermittlung durch die Terminservicestellen (TSS-Terminfall) oder den Hausarzt (s. u. Hausarzt-Vermittlungsfall) ebenso wie die für Radiologen nicht relevanten fünf offenen Sprechstunden und die Behandlung neuer Patienten. Hierbei werden stets alle Untersuchungen und Behandlungen, die Ärzte einer Arztgruppe für einen Patienten im Quartal durchführen (Arztgruppenfall), zu festen Preisen vergütet.