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Rofo 2019; 191(07): 672-676
DOI: 10.1055/a-0875-7941
DOI: 10.1055/a-0875-7941
Radiologie und Recht
Der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung, insbesondere bei kooperativer Zusammenarbeit (Teil 2)
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
26. Juni 2019 (online)

Einleitung
In dem ersten Teil dieses Beitrags wurde die Ausprägung des Grundsatzes der persönlichen Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung dargestellt.[1] Dabei wurden die Möglichkeiten der Delegation von ärztlichen sowie nichtärztlichen Leistungen umrissen und die Besonderheiten in den Strukturen von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialen in den Blick genommen.