Rehabilitation (Stuttg) 2019; 58(02): 79
DOI: 10.1055/a-0869-1934
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Medizinische Reha: Rahmenvertrag zum Entlassmanagement beschlossen

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Publication Date:
09 April 2019 (online)

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die 11 maßgeblichen medizinischen Reha-Bundesverbände haben sich nach langjährigen Verhandlungen am 15. Januar 2019 auf einen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen geeinigt. Die Reha-Leistungserbringerverbände begrüßten die Einigung vor dem Schiedsamt.

2015 hatte der Gesetzgeber die Vorgaben zum Entlassmanagement erweitert: Die Kliniken bekamen ein Verordnungsrecht für erforderliche Anschlussleistungen, und die Krankenkassen wurden zur Unterstützung des Entlassmanagements verpflichtet. Der Rahmenvertrag regelt nun die Umsetzung der Aufgaben des Entlassmanagements.

Die Vertragspartner haben in vielen Punkten einen Konsens gefunden. Ausnahme war bislang eine von den Leistungserbringern geforderte Vertragsklausel zur Prüfung eventueller finanzieller Auswirkungen der Vereinbarung zum Entlassmanagement, die der GKV-SpV zunächst ablehnte. In der Verhandlung vom 15. Januar konnten sich die Vertragspartner über diesen strittigen Punkt einigen.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands Geriatrie e. V. vom 18.01.2019)