Rofo 2019; 191(04): 382-384
DOI: 10.1055/a-0848-0096
Radiologie und Recht
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Das neue Strahlenschutzrecht – Der Medizinphysik-Experte

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Publication Date:
21 March 2019 (online)

Einleitung

Die Richtlinie 2013/59/EURATOM vom 5. Dezember 2013 soll als europarechtliche Vorgabe den Strahlenschutz am Arbeitsplatz und für die Bevölkerung sowie den medizinischen Strahlenschutz innerhalb der europäischen Union verbessern. Die Richtlinie basiert auf den letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen und soll einen umfassenden Schutz vor ionisierender Strahlung gewährleisten. Sie enthält u. a. Vorgaben für medizinische Früherkennungsuntersuchungen mit Röntgenstrahlung. Hierdurch sollen nicht erforderliche Röntgenuntersuchungen vermieden werden. Die fünf weiteren Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom auf diesem Regelungsbereich wurden mit Ende der Umsetzungsfrist zum 6. Februar 2018 aufgehoben. Die Richtlinie musste bis zum Ende dieser Frist in nationales Recht umgesetzt werden.