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DOI: 10.1055/a-0806-2397
Schwerpunktheft „Liposuktion bei Lipödem“
Focus „Liposuction in Lipedema“Publication History
Publication Date:
08 January 2019 (online)
Liebe Leserinnen und Leser,
Die Erkrankung Lipödem hat in den letzten Jahren zunehmend mediale Aufmerksamkeit erhalten. Betroffene Patientinnen haben sich in Selbsthilfegruppen formiert und stellen öffentlich Ansprüche an eine Anpassung der von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstatteten Therapie. Da die Ätiopathogenese bislang weitgehend ungeklärt ist, erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt hauptsächlich eine symptomatische, stadiengerechte Therapie durch komplexe physikalische Entstauungsmaßnahmen. Hierdurch kann jedoch keine Reduktion des krankhaft vermehrten Fettgewebes erreicht werden, es gelingt in den meisten Fällen lediglich die Progredienz der Erkrankung zu limitieren. Als Maßnahme zur dauerhaften Reduktion des Fettgewebes kann die Liposuktion an betroffenen Extremitäten eingesetzt werden. Die Behandlung des Lipödems mittels Liposuktion ist Domäne der Plastischen Chirurgie und fester Bestandteil der Facharztweiterbildung. Plastische Chirurgen beherrschen diesen Eingriff wie kein Zweiter und können dadurch in vielen Fällen den Leidensdruck von Patientinnen und Patienten verringern. Aktuell liefert die Studienlage jedoch lediglich Hinweise der niedrigen Evidenzklasse IV im Sinne von Expertenmeinungen bezüglich dieses Interventionsverfahrens. Aus diesem Grund werden die Kosten für eine Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung meist nicht erstattet. Hinzu kommt, dass aktuell Kostenübernahmen für eine Liposuktion basierend auf der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24.04.2018 (Bundessozialgericht, Urteil vom 24.04.2018, Az.: B 1 KR 13/16 R) abgelehnt werden. Die Behandlung einer medizinischen Erkrankung wird so zur „Selbstzahleroperation“, die von profitorientierten Instituten angeboten wird. Oft wird der Chirurg zum Handlanger von überregional agierenden Firmen degradiert. Gleichzeitig wird Patientinnen und Patienten ohne entsprechenden finanziellen Hintergrund der Zugang zu dieser Behandlungsmethode verwehrt.
Aus diesem Grund soll das Verfahren nun durch eine vom G-BA ausgeschriebene randomisierte klinische Multicenterstudie erprobt werden. Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) ist ein entsprechender Antrag eingereicht worden. Basierend auf den Ergebnissen soll eine Entscheidung darüber getroffen, ob die Leistung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird.
In diesem Themenheft wurden durch Arbeiten von Autoren aus unserer Fachgesellschaft DGPRÄC neue Daten zu den Hintergründen der Erkrankung zusammengefasst. Mojtaba Ghods aus Potsdam hat wesentlich zum Gelingen dieses Heftes beigetragen. Ihm sei herzlich für sein Engagement gedankt. Die Publikation neuer Ergebnisse und die kontinuierliche Fortbildung bezüglich dieses Krankheitsbilds kommt letztlich den betroffenen Patienten zugute.
München im November 2018
Riccardo Giunta