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DOI: 10.1055/a-0799-6370
Aus der Gutachtenpraxis: Akutes Lärmtrauma durch Rauchwarnanlagen?
From the Expert‘s Office: Noise induced hearing loss by smoke alarm devices?Publication History
Publication Date:
07 March 2019 (online)

Einleitung
Seit einiger Zeit kommt es hin und wieder zu Rentenansprüchen gegenüber privaten oder gesetzlichen Unfallversicherungen wegen geltend gemachter Hörschäden und/oder Tinnitus nach Auslösen von Brand- bzw. Rauchwarn(melde)anlagen im Brandfall oder Auslösung zu Überprüfungszwecken anlässlich von Brandschutzübungen. Solche Anlagen sind in betrieblichen und öffentlichen Gebäuden weit verbreitet bzw. generell gesetzliche Pflicht. Da auch der private Bereich – typisch Wohnungen – zunehmend mit Rauchwarnanlagen nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer ausgestattet werden müssen, könnten solche Fälle künftig häufiger auftreten. In Einzelfällen gibt es auch entsprechende Beanstandungen nach Auslösen von anderen Alarmanlagen ([ Abb. 1 ]), von Pausenklingeln in Schulen, von Trillerpfeifen auf Demonstrationen usw. Bei derartigen Fällen wird in den Unfallanzeigen u. a. Dokumenten häufig der nicht zutreffende Begriff „Knalltrauma“ verwendet, obwohl Knalltraumen definitionsgemäß extrem laut sind, eine zeitliche Dauer im Millisekundenbereich haben und tatsächlich ein akutes Lärmtrauma zu diskutieren wäre. Das kann u. U. dann die weiteren Bewertungen bis hin zum Gutachten beeinflussen.


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Literatur
- 1 Brusis T, Michel O. Die Bewertung von Tinnitus in der gesetzlichen Unfallversicherung. Laryngo-Rhino-Otol 2009; 88: 449-458
- 2 Feldmann H, Brusis T. Das Gutachten des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. 7. Aufl.. Thieme Verlag; 2012
- 3 Liedtke M. Akute Gehörschäden durch extrem hohe Schalldruckpegel. HNO 2010; 58: 106-109
- 4 Maue JH, Brusis T. Aus der Gutachtenpraxis: Was der medizinische Gutachter über technische Akustik und Lärmmesstechnik wissen sollte. Laryngo-Rhino-Otol 2017; 96: 478-484