Laryngorhinootologie 2019; 98(03): 189-191
DOI: 10.1055/a-0799-6370
Gutachten und Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aus der Gutachtenpraxis: Akutes Lärmtrauma durch Rauchwarnanlagen?

From the Expert‘s Office: Noise induced hearing loss by smoke alarm devices?
T. Brusis
,
C. Drechsel-Schlund
,
E. F. Meister
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
07. März 2019 (online)

Einleitung

Seit einiger Zeit kommt es hin und wieder zu Rentenansprüchen gegenüber privaten oder gesetzlichen Unfallversicherungen wegen geltend gemachter Hörschäden und/oder Tinnitus nach Auslösen von Brand- bzw. Rauchwarn(melde)anlagen im Brandfall oder Auslösung zu Überprüfungszwecken anlässlich von Brandschutzübungen. Solche Anlagen sind in betrieblichen und öffentlichen Gebäuden weit verbreitet bzw. generell gesetzliche Pflicht. Da auch der private Bereich – typisch Wohnungen – zunehmend mit Rauchwarnanlagen nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer ausgestattet werden müssen, könnten solche Fälle künftig häufiger auftreten. In Einzelfällen gibt es auch entsprechende Beanstandungen nach Auslösen von anderen Alarmanlagen ([ Abb. 1 ]), von Pausenklingeln in Schulen, von Trillerpfeifen auf Demonstrationen usw. Bei derartigen Fällen wird in den Unfallanzeigen u. a. Dokumenten häufig der nicht zutreffende Begriff „Knalltrauma“ verwendet, obwohl Knalltraumen definitionsgemäß extrem laut sind, eine zeitliche Dauer im Millisekundenbereich haben und tatsächlich ein akutes Lärmtrauma zu diskutieren wäre. Das kann u. U. dann die weiteren Bewertungen bis hin zum Gutachten beeinflussen.

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Abb. 1 Ein Beispiel für technische Angaben zur Lärmemission im technischen Merkblatt (Auszug) einer gewerblichen Temperaturwarnanlage (www.stienenbe.com). Der Lärmpegel wird hier mit 122 ± 5 dB(A) in einem Abstand von 30 cm angegeben.