Zwei neue Stellungnahmen befassen sich aus aktuellem Anlass mit verschiedenen Aspekten
der Bedarfsermittlung. Das Papier der DVfR „Zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
(BTHG): Zum Verfahren der Bedarfsermittlung und -feststellung in der Praxis und zur
Bedeutung von § 13 SGB IX“ setzt sich mit den in der bisherigen Praxis bestehenden
Umsetzungsproblemen auseinander, befasst sich mit den Anforderungen des neuen § 13
SGB IX (Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs) und gibt Hinweise für
die Fälle, in denen ein rasch zu entscheidender Rehabilitationsantrag im Raum steht
oder die Bedarfsermittlung an Expertinnen und Experten bzw. Dienste und Einrichtungen
delegiert wird. Zudem werden die Anforderungen an das Bedarfsermittlungsgespräch behandelt
und präzisiert. Dabei nimmt die DVfR v. a. auf ihre 2017 veröffentlichte Stellungnahme
mit den Anwendungshinweisen zur ICF im Rahmen des BTHG Bezug.