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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(08): 10-13
DOI: 10.1055/a-0774-6365
DOI: 10.1055/a-0774-6365
Nachrichten
Rechtliche Grundlagen
Recht(lich) bewegte Zeiten
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Januar 2019 (online)
Summary
Ärzte können gemäß einer Ausnahmeregelung in der DSGVO ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten Gesundheitsdaten verarbeiten. Heilpraktiker bisher noch nicht. Bis Ende 2020 können Heilpraktiker noch kosmetische Laserbehandlungen und Tattooentfernungen durchführen, ab 2021 nur noch medizinisch notwendige Laserbehandlungen. Laut eines kürzlich ergangenen Gerichtsurteils sollen bestimmte Eigenbluttherapievarianten unter das Transfusionsgesetz fallen und sind somit Heilpraktikern vorerst untersagt. Nicht so die homöopathische Eigenblutbehandlung.