Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(08): 10-13
DOI: 10.1055/a-0774-6365
Nachrichten
Rechtliche Grundlagen
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Recht(lich) bewegte Zeiten

Siegfried Kämper

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
02. Januar 2019 (online)

Summary

Ärzte können gemäß einer Ausnahmeregelung in der DSGVO ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten Gesundheitsdaten verarbeiten. Heilpraktiker bisher noch nicht. Bis Ende 2020 können Heilpraktiker noch kosmetische Laserbehandlungen und Tattooentfernungen durchführen, ab 2021 nur noch medizinisch notwendige Laserbehandlungen. Laut eines kürzlich ergangenen Gerichtsurteils sollen bestimmte Eigenbluttherapievarianten unter das Transfusionsgesetz fallen und sind somit Heilpraktikern vorerst untersagt. Nicht so die homöopathische Eigenblutbehandlung.