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Der Klinikarzt 2018; 47(11): 504-505
DOI: 10.1055/a-0770-5827
DOI: 10.1055/a-0770-5827
Medizin & Management
Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet
OLG Karlsruhe weist Klage einer Patientin abWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Dezember 2018 (online)
Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen Hygienemängeln.