Der Klinikarzt 2018; 47(11): 504-505
DOI: 10.1055/a-0770-5827
Medizin & Management
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Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet

OLG Karlsruhe weist Klage einer Patientin ab
Isabel Häser
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Publication Date:
07 December 2018 (online)

Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen Hygienemängeln.