Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(07): 15-17
DOI: 10.1055/a-0766-2834
Praxis
Rechtliche Grundlagen
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Mit vereinter Kraft?

Anette Oberhauser

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
20. Dezember 2018 (online)

Summary

Kooperationen zwischen Heilpraktikern und Zahnärzten sind möglich in Form von Empfehlungsstrukturen, Anstellungsverhältnissen oder einer reinen Organisationsgemeinschaft. Streng anatomisch gesehen dürfte der Heilpraktiker Zahnherde nicht einmal befunden. Jedoch wird dies bislang behördlich nicht sanktioniert und es gibt noch keine Rechtsprechung dazu. Befunde zu Zahnstellung und Bissverhalten unterstehen dem Zahnarztvorbehalt. Das Kiefergelenk darf der Heilpraktiker behandeln.