RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000163.xml
ergopraxis 2019; 12(01): 44
DOI: 10.1055/a-0732-9137
DOI: 10.1055/a-0732-9137
Info
Die Rechtsfrage: Dürfen Angestellte eigene Visitenkarten auslegen?
Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. Januar 2019 (online)
„Ich bin angestellte Therapeutin und habe mir eigene Visitenkarten erstellt, um diese in der Praxis auszulegen. Ist das rechtens?”
Therapeutin aus Nordrhein-Westfalen