ergopraxis 2019; 12(01): 44
DOI: 10.1055/a-0732-9137
Info
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Die Rechtsfrage: Dürfen Angestellte eigene Visitenkarten auslegen?

Karsten Bossow

Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
04. Januar 2019 (online)

„Ich bin angestellte Therapeutin und habe mir eigene Visitenkarten erstellt, um diese in der Praxis auszulegen. Ist das rechtens?”
Therapeutin aus Nordrhein-Westfalen