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Suchttherapie 2018; 19(04): 167
DOI: 10.1055/a-0715-0815
DOI: 10.1055/a-0715-0815
Editorial
Sexuelle Minderheiten und Trans*
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
05. November 2018 (online)



Im Spätherbst 2017 hat das Bundesverfassungsgericht das Personenstandsrecht geändert und neben „weiblich“ und „männlich“ eine weitere positive Bezeichnung eines Geschlechts zugelassen. Um die Namensgebung dieser dritten Kategorie wird aktuell gerungen. Das BVG hat damit Standards gesetzt, die allgemein verbindlich sind.