Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(07): 58-61
DOI: 10.1055/a-0649-7568
Praxis
Rechtliche Grundlagen
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Der minderjährige Patient beim Heilpraktiker

Laura Gosemann

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
20. Dezember 2018 (online)

Summary

Für den Behandelnden ist eine umfassende Aufklärung des Patienten unerlässlich, um eine rechtswirksame Einwilligung zu erhalten. Ist der Patient minderjährig, unterscheidet man als Behandelnder unabhängig von der Geschäftsfähigkeit, ob er einwilligungsfähig ist. Ein einwilligungsfähiger minderjähriger Patient kann eine Behandlung rechtswirksam ablehnen, für eine Behandlung bleibt die elterliche Zustimmung aber notwendig.