Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2018; 25(03): 116-117
DOI: 10.1055/a-0612-6225
Gesellschaft
DFR
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.

Burkhard Rieke
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Publication Date:
02 July 2018 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der 121. Dt. Ärztetag hat vor ein paar Wochen die Musterweiterbildungsordnung im Wesentlichen unverändert so beschlossen, wie sie ihm von „den Gremien“ vorgelegt wurde. So harmonisch sich das anhört, so sehr ist es doch eine Enttäuschung für die Disziplinen, die sich Hoffnung auf eine Neuanerkennung gemacht haben – nur die Phlebologie schaffte es, die Reisemedizin leider nicht. Enttäuscht dürfte aber auch das zuständige Dezernat der Bundesärztekammer sein, das mit aufwendigen Konsensprozessen auch noch rund 15 weitere Bezeichnungen für das Kapitel C vorgeschlagen hatte. Sämtliche Entwürfe für die neuen Bezeichnungen lagen den Abgeordneten vor.

Soweit die schlechte Nachricht, nun die gute: Mit dem Antrag VIII-20 beschloss der Ärztetag, die jetzt abgelehnten Zusatzweiterbildungen inhaltlich weiter zu diskutieren und auf den Ärztetagen 2019 und 2020 zur Abstimmung zu stellen. Immerhin war die Reisemedizin ja auch nicht vom Ärztetag abgelehnt, sondern ihm nicht zur Entscheidung vorgelegt worden.