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DOI: 10.1055/a-0610-5546
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung zu den §§ 218 ff. StGB
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
27. Juni 2018 (online)

Die aktuelle Auseinandersetzung um den § 219a StGB, und damit auch um die §§ 218 ff., sind Anlass zu dieser Stellungnahme. Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe, da sie auf der Homepage ihrer Praxis Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichte, ruft uns ins Gedächtnis, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland immer noch im Strafgesetzbuch geregelt sind und grundsätzlich eine Straftat darstellen. Bereits 1987 veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung eine Stellungnahme mit der gleichen Forderung wie heute, 30 Jahre später.
Wir fordern die ersatzlose Streichung der §§ 218 ff. StGB.