Im OP 2018; 08(04): 141
DOI: 10.1055/a-0597-0565
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Tobias Weimer
1   Master of Arts – Management v. Gesundheitseinrichtungen WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
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Publication Date:
22 June 2018 (online)

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Dokumentation einer Magensonde

Das OLG Naumburg urteilte, dass unter medizinisch-therapeutischen Gesichtspunkten zwar das Legen einer Magensonde an sich zu dokumentieren sei, nicht aber das „Wie“ der Verlegung, also ob es eine Legung „unter Sicht“ oder „blind“ ist. Im Falle einer sich herausstellenden Fehllage der Magensonde (hier im rechten Hauptbronchus) kann die Patientenseite daher aus der unterbliebenen Dokumentation der konkreten Operationstechnik keinerlei Beweiserleichterung für sich herleiten.

OLG Naumburg, Urteil v. 06.02.2017 – 1 U 10/16


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Anklage wegen Verstoßes gegen Hygiene- & Medizinprodukte-Sicherheit

In dem Ermittlungsverfahren, das sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte richtete, wurde gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum Mannheim GmbH Anklage beim Landgericht Mannheim wegen Verstoßes gegen § 14 S. 2 MPG erhoben. Danach dürfen Medizinprodukte nicht betrieben und angewendet werden, wenn sie Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können. Die Anklage beim Landgericht bedeutet, dass ein besonders schwerer Fall gemäß § 40 Abs. 2 MPG angenommen wird. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren unter anderem dann vor, wenn die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet wird. In der Sache geht es um einen nicht ordnungsgemäßen Aufbereitungsprozess der OP-Instrumente.

Beraterhinweis: Die neue MPBetreibV wurde bereits zum 01.01.2017 „scharf“ gestellt. Sind Ihnen alle Änderungen bekannt? Wurden diese schon sinnvoll umgesetzt? Fühlen Sie sich „sattelfest“? Anderenfalls buchen Sie bei uns einen Compliance Workshop „Hygiene- & MP-Sicherheit“.


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