Berlin – In einem aktuellen Beschluss entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA),
dass der ultraschall-gesteuerte hochintensive fokussierte Ultraschall (HIFU) als Behandlungsmethode
bei nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Bauchspeicheldrüsenkrebses
(Pankreas) eingesetzt werden kann. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der
Medizin e. V. (DEGUM) begrüßt diese Entscheidung – denn HIFU ist für diese Patienten
eine effektive und oftmals die letzte Methode zur Schmerzlinderung, wenn Medikamente
versagen. Auch das Tumorvolumen kann bei vielen Patienten durch diese Ultraschall-Anwendung
reduziert werden. Auf völliges Unverständnis seitens der DEGUM stößt jedoch die Ablehnung
des G-BA, den Stellenwert des HIFU bei anderen Indikationen wie Leber-, Knochenmark-
und Knochentumoren durch Studien zu evaluieren.