Medizin und Recht sind heute untrennbar miteinander verbunden. Angehörige der Heilberufe
müssen daher die für sie relevanten Regelungen kennen. Mit dem Patientenrechtegesetz
2013 wurde u.a. der Behandlungsvertrag eingeführt. Ein großer Schritt in Richtung
Rechtssicherheit – zumindest aus Sicht der Patienten. Doch auch Hebammen können die
Möglichkeiten des Behandlungsvertrags für sich nutzen. Rechtsanwalt André Miegel gibt
konkrete Tipps für die rechtssichere Formulierung.