Gesundheitswesen 2010; 72 - P210
DOI: 10.1055/s-0030-1266717

Surveillancesystem in Nordrhein-Westfalen zur Vermeidung oder Früherkennung von Kindesvernachlässigungen – Entwicklungen im ersten Arbeitsjahr

M Heuermann 1, R Fehr 1
  • 1LIGA.NRW, Bielefeld

Hintergrund: Um Kindesvernachlässigungen zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu erkennen, wurden in Nordrhein-Westfalen – wie auch in den meisten anderen Bundesländern – Schritte unternommen, um die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen) sorgfältig zu beobachten und bei Nicht-Teilnahme einzugreifen. Ein entsprechendes Surveillancesystem wurde seit 2009 stufenweise aufgebaut und läuft seit 1.2.2010 im Vollbetrieb. Dieser Beitrag analysiert die bisherigen Entwicklungen. Material und Methoden: In dem vor allem auf ein systematisches „Record Linkage“ ausgerichteten Surveillancesystem entstehen kontinuierlich Prozessdaten, u.a. zur Beleg-Zuordnung und zu Erinnerungsschreiben an Eltern und Mitteilungsschreiben an Gemeinden, welche deskriptiv ausgewertet werden. Resultate: Im jetzigen Vollbetrieb wird die Beteiligung an allen U-Untersuchungen von U5 bis U9 verfolgt. Es befinden sich ca. 900.000 Datensätze in der Datenbank. Von 396 Meldeämtern in NRW werden monatlich ca. 18.000 Datensätze (neu oder Änderungen) übermittelt. Auf der anderen Seite erhalten wir von ca. 2.500 (Kinder-)Ärzten monatlich ca. 65.000 U-Teilnahmebestätigungen. Der Anteil automatisch zuordnungsfähiger Belege stieg von initial ca. 73% auf inzwischen ca. 85%. Die Zuordnungen werden überwiegend maschinell durchgeführt. Mit einer wöchentlichen Stichprobe von 1.000 Belegen wird die maschinelle Zuordnung manuell überprüft. Prozessbedingt gibt es Elternanschreiben und Mitteilungsschreiben an Gemeinden, die trotz durchgeführter U-Untersuchung versandt werden. Um die Quote dieser Schreiben möglichst niedrig zu halten, wurden verschiedene Prozessanpassungen vorgenommen, darunter auch Variation der Anschreibezeitpunkte. Offene Fragen betreffen u.a. die Optimierung der Kommunikation sowie z.B. Kriterien für Anerkennung von Alternativbelegen. Folgerungen: Es handelt sich um ein aufwendiges Surveillancesystem, das erhebliche Aufmerksamkeit von Seiten der Öffentlichkeit erfährt und im ersten Arbeitsjahr bereits multiple Anpassungen durchlief. Der Vergleich der Strukturen, Prozesse und Wirksamkeit des Systems mit den Ansätzen anderer Bundesländer wird vorbereitet. Das NRW-System wird gegenwärtig einer externen Evaluation unterzogen.