Gesundheitswesen 2010; 72 - MDK13
DOI: 10.1055/s-0030-1266406

Innovationen in Diagnostik und Therapie – Wer bestimmt Einsatz und Nutzen? Die Verzahnung der Leistungserbringer (GKV-System/MDK/Rechtsprechung)

J Bruns 1
  • 1Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Berlin

Medizinische Leitlinien als Grundlage für den anerkannten Stand des medizinischen Wissens entsprechend §2 SGB V Bereits seit vielen Jahren gibt es eine nationale und internationale Bewegung zur Erstellung hochwertiger medizinischer Leitlinien, die den Stand des Wissens in der Behandlung von Patienten aufbereitet. Prinzipien der Evidenz basierten Medizin gehören dabei zu einem der wesentlichen Gütekriterien. Gremien der Selbstverwaltung wie der Gemeinsame Bundesausschuss nehmen solche Leitlinien noch nicht zur Grundlage bei der Ausgestaltung des unbestimmten Rechtsbegriffes „Stand des medizinischen Wissens unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Fortschritts, wie er im §2 SGB V als Grundlage der Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse definiert worden ist. Bis auf die DMP Programme betrachtet der Gemeinsame Bundesausschuss eher Einzelaspekte der Versorgung. Die umfassende Betrachtung von Behandlungen ist ein Vorteil der Leitlinien, da sie eine Symbiose aus Evidez basierten und Konsens basierten Aussagen und Empfehungen enthalten. Die im Gesetz geforderte Anerkennung wäre durch die Gremien der Selbstverwaltung selbst zu leisten.