Gesundheitswesen 2010; 72 - MDK10
DOI: 10.1055/s-0030-1266403

Innovationen in Diagnostik und Therapie – Wer bestimmt Einsatz und Nutzen? Brauchen wir Diagnostik- und Therapiehinweise für den nicht-medikamentösen Bereich?

A Meeßen 1
  • 1MDK Berlin-Brandenburg e.V., Berlin

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt Richtlinien zu Diagnostik und Therapie in der ambulanten und stationären Versorgung. Die bisher durchgeführten Beratungen zu den Richtlinien und Beschlüssen im Bundesausschuss sind sehr aufwändig und langwierig. Nicht selten dauern Sie mehrere Jahre. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweist sich hier ebenso schwerfällig wie ein Großtanker auf hoher See. Um Ärzten und Krankenhäusern Hinweise für eine gute Versorgung zu geben, bedarf es jedoch eher schlanker, „schnellboot-artiger“ Beratungsverfahren. Es gibt solche Beratungsverfahren bereits für die Arzneimittel. Hier kann der Gemeinsame Bundesausschuss Therapiehinweise abgeben, welche von den behandelnden Ärzten als Empfehlungen zu verstehen sind. Es ist notwendig, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine gesetzliche Grundlage erhält, um auch für den nicht-medikamentösen Bereich Diagnostik- und Therapiehinweise abgeben zu können. Nur so kann der Bundesausschuss in angemessener Zeit auf Neuerungen in der Versorgung reagieren. Als Alternative zum Gemeinsamen Bundesausschuss käme ggf. in Betracht, solche Diagnostik- und Therapiehinweise über die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung erstellen zu lassen.