Gesundheitswesen 2010; 72 - V206
DOI: 10.1055/s-0030-1266387

Zur bundesweiten Einbeziehung von Functional-Capacity-Evaluation (FCE) in die Regelbegutachtung des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit – Erste Erfahrungen aus versch. Bundesländern

A Glatz 1, O Kaltheier 1, A Weber 2, H Wallrabenstein 3, A Bahemann 3, W Heipertz 4
  • 1Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation an der Deutschen Sporthochschule Köln, Köln
  • 2Bereich Sozialmedizin und Versorgungsberatung – Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), Essen
  • 3Ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, Nürnberg
  • 4Ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg/(4) Lehrstuhl Berufspädagogik und berufliche Rehabilitation TU Dortmund, Nürnberg/Dortmund

Hintergrund: Die Selbsteinschätzung des Arbeitsvermögens führt selten zur Überschätzung und häufig zur Unterschätzung [1]. Oft ist eine ärztliche Beurteilung erforderlich. Wann die Hinzuziehung von Befunden einer Functional-Capacity-Evaluation (FCE) von Vorteil ist, wird allerdings bislang meist nicht korrekt erkannt [2]. Um die zielgerechte Einbeziehung von FCE zu befördern, sollte eine entsprechende Beurteilungskultur geschaffen werden. Dazu gehört auch, dass neben den messbezogenen Ergebnissen insbesondere strukturierte, beobachtungsbezogene Informationen in die Beurteilung eingehen sollten [4]. AIIDAA-Projekt der Bundesagentur für Arbeit (BA): Vor diesem Hintergrund wurde damit begonnen, Functional-Capacity-Evaluation in die Regelbegutachtung des Ärztlichen Dienstes (ÄD) der BA zu implementieren. Diese ‘Assessment-Implementation in den Arbeitsagenturen“ (AIIDAA) ist ein Projekt der BA mit dem iqpr. Ärztinnen und Ärzte der BA bekommen in geeigneten Fällen die Möglichkeit, spezielle aktivitätsorientierte Befunderhebungen externer Dienstleister einzuholen. Diese messbezogenen Befunde bieten dem ÄD ergänzende Informationen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Außerdem enthalten sie zusätzlich beobachtungsbezogene Informationen (s.o.). Die Beobachtungen werden in Form von mehrperspektivischen Videos übermittelt. Dabei findet die neue Methode der Eventvideografie (EVS) Anwendung [3]. EVS stellt eine, speziell für die Belange des ÄD der BA geeignete, kommentierte Übersicht kritischer bzw. wissenswerter Ereignisse der FCE-Untersuchung – insbesondere belegt durch Videokurzsequenzen – zur Verfügung (‘BA-EVS-Standard'). Erste Erfahrungen und Ergebnisse: Es wurden entsprechende Strukturen und Prozesse – insbesondere zur Beauftragung, Durchführung und FCE-Befundung – entwickelt. Zudem wurden FCE-Dienstleister und Ärztinnen/Ärzte des ÄD der BA entsprechend fortgebildet. Gegenwärtig sind bereits FCE-Dienstleister in Hamburg, Niedersachsen, NRW, Thüringen und Bayern sowie Ärztinnen/Ärzte der Ärztlichen Dienste jeweils umliegender Arbeitsagenturen in der praktischen Anwendung (siehe aiidaa-iqpr.de). Ausblick: Ziel ist eine bundesweite Implementierung des BA-EVS-Standards. Bereits weit fortgeschritten ist die Adaption des „EVS-BA-Standards“ für Anwender des FCE-Verfahrens EFL. In enger Kooperation mit dem EFL-Bundesverband soll diese weiter ausgebaut werden. Prinzipiell ist die Implementierung für jedes geeignete FCE-Verfahren offen.