Gesundheitswesen 2010; 72 - V205
DOI: 10.1055/s-0030-1266386

Krankenhausbegutachtungen durch den MDK Hessen – strukturbildend und systemrelevant

B Oestreicher 1, J van Essen 1
  • 1MDK Hessen, Oberursel

Einleitung: Um aufwändige Patienten im DRG-System sachgerecht abzubilden, wurde eine zunehmende Zahl von vergütungsrelevanten Komplexbehandlungen definiert (z.B. für Schlaganfallbehand-lung, Intensivbehandlung, Palliativmedizin). Unabhängig davon werden durch den Gemein-samen Bundesausschuss (G-BA) im zunehmenden Maße für einzelne Leistungsbereiche im Krankenhaus Qualitätsanforderungen formuliert (z.B. für Neonatologie, Bauchaortenaneu-rysma, Mammachirurgie). Material und Methoden: Der MDK Hessen wird von den Kostenträgern beauftragt, systematisch in den Krankenhäu-sern, die diese Komplexbehandlungen durchführen, durch Begehungen vor Ort zu überprüfen, ob die im jeweiligen OPS-Kode geforderten strukturellen Mindestmerkmale vom Krankenhaus erfüllt werden. Bezüglich der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellten Qualitätsanforderungen wird der MDK Hessen von den Kostenträgern beauftragt, die Erfüllung dieser Qualitätsanforderun-gen durch Begehung in den Krankenhäusern zu verifizieren. Im Jahr 2008 erhielt der MDK Hessen insgesamt 29 Begutachtungsaufträge, im Jahr 2009 180 Begutachtungsaufträge für Grundsatzgutachten zu Mindestmerkmalen von sogenannten Komplexkodes. Zur Überprüfung der Qualitätsanforderung des G-BA erhielt der MDK Hessen im Jahr 2008 17 Aufträge, im Jahr 2009 33 Aufträge. Ergebnisse: Bei der Prüfung von Mindestvoraussetzungen für Komplexkodes wurden in sechs von 29 Fällen im Jahr 2008 die Voraussetzungen als nicht erfüllt eingestuft, im Jahr 2009 bei 55 von 180 Prüfungen. Bei der Verifizierung der Qualitätsanforderungen des G-BA wurde 2008 in 5 von 17 Begehungen festgestellt, dass die Qualitätsanforderungen von den Krankenhäusern nicht erfüllt werden, im Jahr 2009 in 18 von 33 Begehungen. Diskussion: Die umfassenden und zunehmenden Begutachtungen des MDK Hessen zu den Mindest-merkmalen einzelner OPS-Komplexkodes und zu den Qualitätsanforderungen des Gemein-samen Bundesausschusses stellen für die geprüften Fragestellungen eine vergleichbare Be-handlungsqualität und einen ausreichenden Personaleinsatz in den hessischen Krankenhäu-sern sicher. Wiederholt zeigte sich, dass erst nach zunächst negativem Begutachtungsergeb-nis der Begutachtung durch den MDK Hessen entsprechende Anpassungen der Personalaus-stattung vorgenommen wurden. Somit unterstützt der MDK Hessen durch seine Begutachtung die Entwicklung einheitlicher Strukturen auf hohem Qualitätsniveau in Hessen.