Gesundheitswesen 2010; 72 - V67
DOI: 10.1055/s-0030-1266241

Qualitätsberichte zur Unterstützung der ärztlichen Patientenberatung

P Hermeling 1, W de Cruppé 1, M Geraedts 1
  • 1Universität Witten/Herdecke gGmbH, Witten

Einleitung/Hintergrund: Seit 2004 sind alle Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, einen Qualitätsbericht anzufertigen. Die Berichte sollen u.a. der ärztlichen Patientenberatung dienen. Ziel dieser Untersuchung war eine Analyse der ärztlichen Nutzung der Qualitätsberichte sowie der von Ärzten präferierten Qualitätsinformationen zu Krankenhäusern, um Patienten optimal bei Auswahlentscheidungen beraten zu können. Material und Methoden: Telefonische, strukturierte Primärbefragung einer repräsentativen Stichprobe von 300 Ärzten (je 60 Allgemeinärzte, Internisten, Chirurgen, Gynäkologen, Orthopäden) aus 4 Kassenärztlichen Vereinigungen. Auf Basis einer systematischen Literaturanalyse wurde ein Fragebogen mit 83 Qualitätsindikatoren und Kriterien aus 7 Kategorien (medizinisches Leistungsspektrum, Behandlungsverfahren und Ergebnisse, Qualifikation des Personals/der Institution, Kommunikation, Arzt-Patienten Beziehung, Zugang und Erreichbarkeit sowie weitere Organisations- und Leistungsmerkmale) erstellt. Ergebnisse: Bei einer Teilnehmerquote von 60% konnten bis März 2010 160 Interviews geführt werden. 38% der Ärzte wussten von der Existenz der gesetzlichen Qualitätsberichte. Weitere 9% hatten indirekte Kenntnis über die Berichte, indem sie von Krankenhausvergleichsportalen wussten, die auf den Berichten beruhten. Ein Viertel der Befragten hatte einen Qualitätsbericht in vollständiger Fassung (Broschüre bzw. PDF-Format) angeschaut. Insgesamt 16% der Befragten gaben an, Qualitätsinformationen aus den Qualitätsberichten gezielt für ihre Einweisungsentscheidung genutzt zu haben. Folgende Kriterien werden bei der ärztlichen Patientenberatung bei Einweisungen als besonders relevant erachtet (Top-5) 1) persönliche Erfahrung mit dem Krankenhaus, 2) freundlicher und respektvoller Umgang mit den Patienten, 3) bei Nachfragen kennen die Weiterbehandler Anamnese und Prozedere der Patienten, 4) rechtzeitige Information bezüglich wichtiger Ereignisse, 5) Einhaltung der Hygienevorschriften. Viele Ärzte bezweifeln die Korrektheit der selbstberichteten Angaben in den Qualitätsberichten. Schlussfolgerung/Diskussion: Ärzte knüpfen bei der Patientenberatung in erster Linie an Erfahrungswerte an, die nicht in den Qualitätsberichten zu finden sind. Dennoch ist die Nachfrage einer Vielzahl von Inhalten des Qualitätsberichtes grundsätzlich vorhanden. Für eine höhere Akzeptanz der Qualitätsberichte ist es dringend erforderlich, die Glaubwürdigkeit des Berichtsinstrumentes zu erhöhen.