Laryngorhinootologie 2009; 88(9): 601-603
DOI: 10.1055/s-0029-1225657
Gutachten + Recht

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Aus der Gutachtenpraxis: Pantonale Innenohrschwerhörigkeit nach Schädelhirntrauma

Expert Opinion: Pantonal Sensorineural Hearing Loss of Traumatic Skull-Brain InjuryT. Brusis
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Publication Date:
26 August 2009 (online)

Versicherungen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder Gerichte stellen an den Gutachter immer wieder die Frage, ob die Schwerhörigkeit eines Antragstellers Folge eines bestimmten Unfalls ist. Wenn sich aufgrund von Vorbefunden belegen lässt, dass die Hörstörung neu ist und wenn diese sich widerspruchsfrei durch das Unfallereignis klären lässt, ist die Beantwortung der Zusammenhangsfrage einfach. Anders ist es jedoch, wenn – wie oft – keine Vorbefunde vorliegen und sich die Schwerhörigkeit des einen, des anderen oder beider Ohren nicht durch das Ereignis, z. B. ein Bagatelltrauma, erklären lässt.

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Maßstab der wesentlichen Bedingung zugrunde zu legen: Ein Zusammenhang ist dann gegeben, wenn mehr dafür als dagegen spricht. Im Zivilrecht (private Unfallversicherung, Zivilklage) werden sehr viel größere Anforderungen für die Beantwortung der Zusammenhangsfrage gestellt: Der Zusammenhang zwischen Unfallereignis und der bestehenden Schwerhörigkeit muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben sein. Es dürfen nicht die geringsten Zweifel bestehen bleiben. Die Problematik der Beurteilungspraxis soll im Folgenden an zwei Beispielen erläutert werden.

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