Dtsch Med Wochenschr 1919; 45(9): 246-247
DOI: 10.1055/s-0028-1137600
Standesangelegenheiten

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Die Rechtsgültigkeit der Verordnungen des „Rats der Volksbeauftragten”1)

Senatspräsident Ebermayer in Leipzig 1) Die Frage, ob die vom „Rat der Volksbeauftragten” erlassenen Verordnungen nach der Begründung der neuen Verfassung rechtsgültig bleiben, ist auch für uns Aerzte — namentlich soweit es sich um die kassenärztlichen Verhältnisse handelt — so bedeutungsvoll, daß ich unseren hochgeschätzten Mitarbeiter, Herrn Senatspräsident Ebermayer, um die Erstattung seines Urteils gebeten habe. Nach seiner, im Einklang mit der Anschauung des Reichsgerichts stehenden Auffassung ist die aufgeworfene Frage zu bejahen. Aber mit starkem Nachdruck möchte ich auf die — von mir durch Sperrschrift hervorgehobenen — Worte hinweisen, in denen die Aerzte aufgefordert werden, rechtzeitig für eine Abänderung der ihnen nachteiligen Verordnungen einzutreten. Diese Mahnung zu befolgen, sollten sich die Vorstände unserer großen Organisationen um so mehr angelegen sein lassen, als ihre Handlungsbereitschaft in der letzten Zeit nicht mit der gewohnten und doch jetzt doppelt erwünschten Energie in die Erscheinung getreten ist. Eile tut dringend not. Denn, wie aus der Tagespresse bekannt geworden ist, hat die Reichsregierung, um alle Zweifel an der Rechtsgültigkeit der — tatsächlich ja von ihr selbst erlassenen — Verordnungen und Gesetze zu beseitigen, bei der Nationalversammlung ein Gesetz eingebracht, durch das die Rechtsgültigkeit ausdrücklich bestätigt werden soll! J. S.
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Publication Date:
16 July 2009 (online)

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