Dtsch Med Wochenschr 1924; 50(26): 869-872
DOI: 10.1055/s-0028-1133610
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Untersuchungen über Serodiagnostik der Tuberkulose mittels Komplementbindung

H. Schloßberger, O. Hartoch, M. Lusena, R. Prigge
  • Aus dem Staatlichen Institut für experimentelle Therapie in Frankfurt a. M. (Direktor: Geh. Med.-Rat W. Kolle.)
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Publication Date:
22 May 2009 (online)

Zusammenfassung

1. Zur Extraktion der verschiedenen Tuberkelbazillen und säurefesten saprophytischen Bakterien eignen sich verschiedene Lösungsmittel, z. B. Aethylalkohol, Azeton, Chloroform, Tetralin. Es gelingt mit diesen organischen Lipoidlösungsmitteln aus säurefesten Bakterien im Soxhletapparat Antigene herzustellen, welche für Zwecke der Komplementbindung etwa gleich geeignet sind.

2. Während für die Tetralinextraktion nach den Angaben v.Wassermanns mehrere Wochen oder Monate nötig sein sollen, gelingt es durch eine kombinierte Extraktion mittels Azeton, Aethylalkohol und Chloroform, die säurefesten Bazillen im Soxhletapparat innerhalb von 14 Tagen ihrer Säurefestigkeit größtenteils zu berauben bzw. sie zu Antigenen umzuwandeln. Die so bereiteten Antigene stehen hinsichtlich ihrer Brauchbarkeit nicht hinter den tetralinextrahierten Tuberkelbazillen zurück.

3. Lezithinzusatz erhöht die Wirksamkeit der Tuberkelbazillenantigene im Komplementbindungsversuch auf Kosten der Spezifizität.

4. Die Komplementbindungsmethoden versagen in einem so hohen Prozentsatz der Fälle von sicherer Tuberkulose, daß sie in ihrer jetzigen Form bei der so wichtigen Fragestellung, ob ein bestehender Krankheitsprozeß auf tuberkulöser Infektion beruht, nicht verwertet werden können. Aber auch eine positive Reaktion ist wegen des nicht seltenen Vorkommens positiver Komplementbindung bei nichttuberkulösen Kranken für die Diagnose oder Prognose nicht mit Sicherheit zu verwerten.

5. Eine Trennung von „aktiver” und „nicht aktiver” Tuberkulose ist mit Hilfe der Komplementbindungsreaktion nicht möglich. Diese Unterscheidung ist übrigens auch klinisch und pathologisch-anatomisch nicht durchführbar.

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