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DOI: 10.1055/s-0028-1127512
Untersuchungen über die Permeabilität der Meningen1)
1) Vorläufige Mitteilung. Die ausführliche Arbeit erscheint in der Zschr. f. d. ges. exper. M. 49.Publication History
Publication Date:
22 May 2009 (online)
Zusammenfassung
Es ließen sich folgende Gesetzmäßigkeiten hinsichtlich der Permeabilität der Meningen für Elektrolyte unter normalen Verhältnissen feststellen: Sämtliche untersuchten diffusiblen Anionen (8 saure Teerfarbstoffe, Salizylsäure, Rhodanid, Ferrozyanid, Brom, Jod, Chlor, Nitrat) können nach einmaliger intravenöser Injektion in den Liquor übertreten. Die erforderliche (ziemlich hohe) Dosis wird ohne wesentliche Schädigung des Organismus vertragen. Dagegen konnte ein Uebergang von kathodischen Substanzen (12 basische Farbstoffe, Alkaloide) in den Liquor nach einmaliger intravenöser Injektion niemals nachgewiesen werden.
Kolloidale anodische Substanzen (kolloidale saure Farbstoffe) treten unter Bedingungen, unter denen kristalloide Anionen bereits übergehen, nicht in den Liquor über. Das Eindringungsvermögen von Elektrolyten in den Liquor ist also abhängig von dem Lösungszustand des Elektrolyts. Die Durchlässigkeit der Meningen für einen Elektrolyten ist eine Funktion der elektrischen Ladung und ferner der Dispersität des Ions. Diese Feststellungen bedeuten, daß physikalisch-chemische Vorgänge bei dem Stofftransport vom Blut zum Liquor eine wesentliche Rolle spielen, daß — im Sinne Höbers — neben der „physiologischen Permeabilität” eine „physikalische Permeabilität” der Meningen besteht.